Bei ThyssenKrupp stimmen 99,55 Prozent aller Stimmen mit ja – Rechtlich nicht bindend, aber trotzdem wirksam

Erstmals bei einem DAX-Wert haben soeben die Aktionäre der ThyssenKrupp AG über die Vergütungen für ihre Vorstandsmitglieder abgestimmt. Das noch junge Gesetz zur Angemessenheit von Vorstandsvergütungen (VorstAG) macht es möglich, und offensichtlich werden die meisten DAX-Unternehmen sich diesem Votum stellen. Jedenfalls finden sich entsprechende Tagesordnungspunkte auch auf der Agenda der nächsten DAX-Hauptversammlungen, der Siemens AG am 26. Januar und von Infineon am 11. Februar. Auch die BASF hat bereits signalisiert, dass man sich diesem Votum der Aktionäre stellen will. Es liegt also an uns Aktionären, aus diesem Anliegen des Gesetzgebers etwas Vernünftiges werden zu lassen.

Natürlich gibt es schon wieder kritische Stimmen, die meinen, das sei ein zahnloser Tiger, weil eben die Beschlüsse der Aktionäre für Vorstand und Aufsichtrat nicht bindend sind. Aber: Die Öffentlichkeitswirkung wird so stark sein, dass das Votum der Aktionäre seinen Einfluß ausüben wird; keine Gesellschaft wird sich mehr diesem starken Öffentlichkeitseinfluss entziehen können. Das haben schon die Entwicklungen in England und auch den USA gezeigt. Dort wird entsprechendes schon seit Jahren praktiziert, und zwar auch als „non binding vote“. Und siehe da, der Tiger ist gar nicht so zahnlos, es wirkt.

Bei ThyssenKrupp ging es, zumal es gar nicht so rosig aussieht und derzeit auch andere Sorgen (Brasilien – USA) im Vordergrund stehen, insgesamt recht friedlich zu bei diesem Tagesordnungspunkt. Auch die Aktionärsschützer der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz haben dem Vergütungssystem des Unternehmens zugestimmt, zumal, wie ein Sprecher erklärte, die Gehälter bei ThyssenKrupp im Grunde ja auch moderat seien.

Warten wir also die Saison ab, wie es bei den anderen Unternehmen läuft. Oder noch besser, tragen wir alle durch unsere Stimmen in den Hauptversammlungen dazu bei, dass die Unternehmen vernünftige Vergütungssysteme schaffen. Dabei sollten unsere Diskussionsbeiträge jedoch nicht von Neid auf die Vorstandsgehälter geprägt sein. Immer daran denken, dass zählt, was unter dem Strich verbleibt. Also doch besser Spitzenleute im Vorstand, die durch gute Managementleistungen steigende Gewinne erwirtschaften und dafür auch ordentlich bezahlt werden, als Pfeifen im Vorstand, die billig sind und das Unternehmen zugrunde richten. Von Neid beseelte Dummschwätzer sollten wir in unseren Hauptversammlungen nicht dulden. Und im nächsten Jahr haben wir es alle noch viel einfacher. Dann können wir sicher bei den meisten DAX-Gesellschaften vom häusliche Sofa aus die Hauptversammlung verfolgen und unser Stimmrecht ausüben. Das neue „Gesetz zu Umsetzung der Aktionärsrichtlinie“ kurz ARUG, macht es dann möglich.

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